Private Pflegeversicherung

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Aus Pflegestufen 1,2 und 3 bis 2016 . . . werden 2017 Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5

Pflegebedürftigkeit ab 01.01.2017 neu definiert

Die Pflegestärkungsgesetze leiten ein Umdenken in der Pflege ein.

So werden ab 2017 neben körperlichen auch geistige und seelische Beeinträchtigungen bei der Begutachtung gleichberechtigt berücksichtigt.

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Wieviel leistet der Staat nach dem zum 01.01.2017 in Kraft tretenden

"Pflegestärkungsgesetz II"

Die Pflege­versicherung wird von Grund auf erneuert. Das Pfle­gestärkungs­gesetz II definiert neu, wer Pflege braucht, und legt ein neues Begut­achtungs­verfahren fest. Nun stehen alle Änderungen fest. Wir erklären die neuen Pfle­gegrade und sagen, wer künftig wofür mehr Geld bekommt.

Aus drei Pfle­gestufen werden fünf Pfle­gegrade

 

Warum ist eine Umstellung notwendig?

Die Pflege­versicherung hatte bei ihrer Einführung vor 20 Jahren vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen im Blick. Entscheidend war, wie mobil ein Pflegebedürftiger noch ist, und ob er sich selbst anziehen und ernähren kann. Im Laufe der Jahre hat sich diese Betrachtungs­weise jedoch als nicht ausreichend heraus­gestellt. Menschen mit Demenz sind zwar oft körperlich noch in der Lage, bestimmte Dinge zu tun, haben aber vergessen, wie die einzelnen Hand­lungs­schritte ausgeführt werden. Meist brauchen sie daher rund um die Uhr Anleitung und Betreuung durch andere. Das neue Verfahren zur Begut­achtung schließt nun geistige und psychische Beein­trächtigungen mit ein. In Zukunft soll es keine Rolle mehr spielen, ob körperliche oder geistige Gebrechen zur Pflegebedürftig­keit führen.

 

Was sich konkret ändert

 

Ich bin pflegebedürftig, was ändert sich durch das neue Gesetz für mich?

Anstelle der drei Pfle­gestufen soll es ab 2017 fünf Pfle­gegrade geben. Wichtig bei der Einstufung wird künftig sein, wie selbst­ständig der Versicherte noch ist – das heißt, ob er oder sie auf die Unterstüt­zung von anderen angewiesen ist. Mit dem neuen Verfahren fällt auch das Zählen von Minuten, die zur Pflege nötig sind, durch den Gutachter weg.

 

Wie läuft die Begut­achtung nach dem neuen Verfahren ab?

Das Maß für die Einschät­zung von Pflegebedürftig­keit soll zukünftig der Grad der Selbst­ständig­keit eines Menschen sein – also wie selbst­ständig er ohne Hilfe und Unterstüt­zung von anderen sein Leben führen kann. Hierfür gibt der Gutachter seine Einschät­zung ab. Sechs Lebens­bereiche sind dabei von Bedeutung.

  • Mobilität
  • geistige und kommunikative Fähig­keiten
  • Verhalten
  • Selbst­versorgung
  • Umgang mit Erkrankungen und Belastungen
  • soziale Kontakte.

 

In jedem Bereich werden je nach Stärke der Beein­trächtigung Punkte vergeben, die am Ende zusammengezählt werden. Die Gesamt­punkt­zahl entscheidet über den Pfle­gegrad. Bei der bisherigen Einstufung in Pfle­gestufen wird nur der Hilfebedarf bei Körper­pflege, Ernährung, Mobilität und haus­wirt­schaftlicher Versorgung erfasst.

 

Muss ich Angst vor einer Schlechter­stellung haben?

Nein. In der Phase der Umstellung wird niemand schlechter gestellt. Bestehende Pfle­gestufen werden in entsprechende Pfle­gegrade umge­wandelt. Ein Versicherter in Pfle­gestufe I mit Demenz, der zuhause gepflegt wird, wechselt dann in Pfle­gegrad 3. Finanziell heißt das, dass er statt bisher 316 Euro ab 2017 545 Euro im Monat bekommt.

 

Pflege zuhause ab 2017

 

Für die Pflege zuhause gibt es Pflegegeld für Angehörige und Hilfe von Profikräften. Künftig soll es Pfle­gegrade statt Pfle­gestufen geben. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu.

 

Welche Pflegegrade gibt es?

 

Es gibt 5 Pflegegrade. Wie die derzeitigen Pflegestufen, richten sich auch die neuen Pflegegrade danach, wie viel Hilfe jemand benötigt. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.

  • PG 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • PG 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • PG 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • PG 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • PG 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Wie funktioniert die Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad?

 

Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt zum 1. Januar 2017 automatisch. Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet.

 

Menschen, bei denen zusätzlich eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden direkt in den übernächsten Pflegegrad eingestuft.

 

Beispiel:

Herr Muster hat derzeit Pflegestufe I. Er kann seinen Alltag ohne Einschränkung bewältigen. Zum 1. Januar 2017 wird er daher automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet.

 

Frau Beispiel hat schon die Pflegestufe II. Bei ihr wurde zusätzlich eine Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt. Sie wird daher automatisch in den Pflegegrad 4 übergeleitet.

 

Die Überleitungsregeln sind also bei den Personen mit rein körperlichen Einschränkungen und den Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen unterschiedlich.

Unserer Partner

Den Meisten ist nicht bewußt, da die Pflegepflichtversicherung nur eine Art Teilkasko-versicherung ist.

Denn viele Pflegebedürftige sind trotz Pflichtversicherung nicht in der Lage, ihre Pflege selbst zu bezahlen.

Kann der Pflegebedürftige diese Differenz nicht tragen, müssen die Angehörigen einspringen.

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Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen - selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Februar 2014 hervorgeht.

 

Muß ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, daß gesetzliche Pflegeversicherung, Altersrente und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Dies kann selbst dann passieren, wenn - wie im aktuellen vorliegenden BGH-Urteil - der Elternteil den Kontakt zu seinem Kind einseitig abgebrochen hat. Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Auch das Vermögen der Kinder muß bis zu einer Schongrenze für den Elternunterhalt ausgegeben werden!

Seit der Einführung der gesetzlichen Pflichtpflegeversicherung im Jahr 1995, hat sich viel verändert. Schnell wurde klar, dass diese Form der Absicherung für den Pflegefall nicht ausreichen wird. Ständig verändernde Umstände (steigende Anzahl der Pflegefälle, längere Lebens- und Pflegezeiten) führen dazu, dass die gesetzliche Pflegeversicherung keine 100%ige Deckung der Pflegekosten erbringen kann.

Vorsorge-Know-how:

Schicksalsschlag Pflegefall – müssen Angehörige für die Pflegekosten aufkommen?

(28.03.2012) • Bei Pflegebedürftigkeit ist durch die gesetzliche Pflegeversicherung meist nur ein Teil der tatsächlich anfallenden Kosten abgedeckt – unabhängig davon, ob die betroffene Person zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Was passiert, wenn der Pflegebedürftige die zusätzlichen Kosten nicht aus eigener Tasche tragen kann? Familienmitglieder werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zur Verantwortung gezogen!

 

Die Tochter studiert Politikwissenschaften, der Sohn macht eine Ausbildung zum Mechatroniker. Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, das ist allgemein bekannt. Die Wenigsten jedoch wissen, dass diese Unterhaltspflicht ebenso in umgekehrter Richtung greift: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Verwandte in direkter Linie gegenseitig dazu verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unter Umständen können Kinder somit nicht nur für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern, sondern auch für ihre Groß- oder Urgroßeltern finanziell in die Pflicht genommen werden.

Abhängig von der Pflegestufe kostet die Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim im Durchschnitt zwischen 2.700 und 3.300 Euro im Monat. Je nach Pflegestufe leistet die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich zwischen 1.023 Euro und 1.550 Euro (beziehungsweise 1.918 Euro in Ausnahmefällen).

Kann die pflegebedürftige Person den Differenzbetrag nicht aus eigener Tasche finanzieren, kommt das Sozialamt ins Spiel. Zunächst wird geprüft, ob der Betroffene nennenswerte Vermögenswerte verschenkt hat, wie etwa Bargeld, Schmuck oder eine Immobilie. Fanden derartige Schenkungen in den letzten zehn Jahren statt, müssen sie von den Beschenkten schlimmstenfalls komplett zurückerstattet werden. Im nächsten Schritt ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Familienmitglieder.

Pflege-Experte Schrehardt erklärt, wieso die Höhe der Unterhaltszahlungen, zu denen ein Angehöriger verpflichtet werden kann, äußerst komplex zu ermitteln ist. So hängt sie beispielsweise von der Einkommenssituation der Familie und von individuellen Freibeträgen ab. In letzter Instanz unterliegt die Bewertung des sogenannten Schonvermögens dem jeweils zuständigen Sozialamt.

Das Sozialamt springt erst ein und übernimmt die zu überbrückenden Pflegekosten, wenn weder auf das Vermögen des Pflegebedürftigen selbst noch auf die finanzielle Unterstützung der Angehörigen zurückgegriffen werden kann.

Quelle://Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland (2012)

 

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Private Pflegeversicherung wird Pflicht . . .
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Handelsblatt - Pflegevers. - Besser absc[...]
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